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Neuaufstellung Bebauungsplan „Alt-Schweich“, Stadt Schweich

In dem bis dato unbeplanten Innenbereich wurden in der jüngeren Zeit mindergenutzte Flächen mit historischer Bausubstanz geräumt und in dichter Form neu bebaut. Dies hat zu unerwünschten städtebaulichen Entwicklungen sowohl bezüglich der baulichen Dichte und der Gebäudehöhe, als auch zu Neubauten geführt, die sich v.a. aufgrund einer deutlich größeren Kubatur und der Ausführung mit Flachdächern und Staffelgeschossen nicht in das Stadtbild einfügen. Es besteht langfristig die Gefahr der unerwünschten Umstrukturierung und Überformung der städtebaulichen Eigenart der Wohnbereiche und der Beeinträchtigung der Funktionsabläufe innerhalb der Stadt in Bezug auf den jeweiligen Gebietscharakter und das „Wohnklima“.

Mit der Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Alt-Schweich“ verfolgt die Stadt Schweich eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die sich maßgeblich am historischen Stadtgrundriss sowie dem baulichen Bestand und dessen Zukunftsfähigkeit orientiert. Das älteste Stadtquartier mit seinem ursprünglichen Charakter mit vielen ehemaligen Bauern- und Winzerhöfen soll als attraktiver Lebensraum mit einer zeitgemäßen und verträglichen Mischung von Wohnen und Arbeiten gesichert und weiterentwickelt werden. Planungsziele sind:

  • die Sicherung des Stadtgrundrisses und Stadtbildes,
  • die Stärkung der Baukultur,
  • die Weiterentwicklung des Plangebiets mit zeitgemäßen Wohnformen und Verbesserung des Wohnumfeldes,
  • die gebietsverträgliche Verdichtung durch Schließen von Baulücken bzw. Bebauung in zweiter Reihe,
  • das Freihalten unbebauter Flächen entlang des Föhrenbachs, die Erlebbarkeit des Föhrenbachs, der Klimaschutz.

 

Maßgebliche Festsetzungen:

  • Art der baulichen Nutzung: Allgemeines Wohngebiet (WA), Besonderes Wohngebiet (WB), Urbanes Gebiet (MU)
  • Maß der baulichen Nutzung: Grund- und Geschossflächenzahl; Zahl der Vollgeschosse, Höhe baulicher Anlagen
  • Weitere planungsrechtliche Festsetzungen: Bauweise; Überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksfläche; Stellung der baulichen Anlagen; Flächen für den Gemeinbedarf; Höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden; Verkehrsflächen (besonderer Zweckbestimmung); Öffentliche und private Grünflächen; Flächen für den Hochwasserschutz, Geh-, Fahr- und Leitungsrechte; Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen und sonstigen Gefahren i.S.d. BImSchG
  • Bauordnungsrechtliche Festsetzungen: Äußere Gestaltung baulicher Anlagen; Dachgestaltung; Werbeanlagen; Einfriedungen; Gestaltung der unbebauten Flächen bebauter Grundstücke; etc.
  • Landespflegerische Festsetzungen: Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (Begrünung von Dächern, versickerungsfähige Materialien)

 

Erbrachte Leistungsphasen: 1-3

Gebietsgröße: 19,88 ha

Planungsstand: Plan zur Beschlussfassung gemäß §10 (3) BauGB

Leistung: Neuaufstellung Bebauungsplan, Beschleunigtes Verfahren gemäß §13a BauGB

Ort: Schweich, Landkreis Trier-Saarburg, Rheinland-Pfalz

Jahr: 2018-2020

Auftraggeber: Stadt Schweich

Projektpartner: Stadt-Land-plus

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