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Gebietsuntersuchung Alt-Rahlstedt, Hamburg

Alt-Rahlstedt unterliegt einem zunehmenden baulichen Veränderungsdruck. Es kommt zu vermehrten Sanierungs- und Neubautätigkeiten, wobei sich die Gebäude in ihrer Gestalt und Form nur noch bedingt in den bestehenden Gebietscharakter einfügen.

Um einer sukzessiven Veränderung der besonderen städtebaulichen Eigenart entgegen zu wirken und lang­fristig städtebaulichen Missständen vorzubeugen, wurden die Gebiete Rahlstedt I und II unter den Schutz einer städtebaulichen Erhaltungsverordnung (§ 172 (1) S.1 Nr.1 BauGB) gestellt. Ziel ist es, die städtebaulich wertvollen und das Ortsbild in besonderer Form prägenden Teile Alt-Rahlstedts zu schützen und die historischen Gebäude in ihrer äußeren Gestalt zu bewahren.

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Die Gebietsuntersuchung dient als analytische Grundlage der Erhaltungsverordnungen und formuliert städtebauliche und gestalterische Zielvorstellungen. Denn Qualität im Ortsbild entsteht nicht von selbst, sondern lässt sich nur unter Beachtung einiger Regeln und Vorgaben entwickeln.

Zur Unterstützung dieses Prozesses haben wir einen Gestaltungsleitfaden für die Erhaltungsgebiete Rahlstedt I und II erarbeitet. Darin werden die in der Gebietsuntersuchung formulierten städtebaulichen und gestalterischen Zielvorstellungen textlich und grafisch erweitert und konkrete Empfehlungen für das (Weiter-)Bauen in Alt-Rahlstedt gegeben.

Leistung: Ortsbild- und Stadtgestaltuntersuchung, Analyse sämtlicher Gebäude in Form von Steckbriefen

Ort: Alt-Rahlstedt, Bezirk Wandsbek, Hamburg

Jahr: 2018-2019

Auftraggeber: Bezirksamt Wandsbek, Freie und Hansestadt Hamburg

Projektpartner: M O R Architekten – Stadtplaner – Ingenieure

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